kirchliches Benefizium

kirchliches Benefizium
kirchliches Benefizium,
 
Pfründe, nach früherem katholischem Kirchenrecht ein Kirchenamt, das mit einer Vermögensausstattung (Land, Geldvermögen u. a.) verbunden war, deren Erträge zum Unterhalt des Amtsinhabers (Benefiziat; Pfründner) bestimmt waren. Mit dem Beginn der Neuzeit zerfiel das bis dahin eine rechtliche Einheit bildende Ortskirchenvermögen in zwei getrennte Vermögensmassen: in das Gotteshausvermögen (zur Sicherung des Sachbedarfs des Gottesdienstes und zum Unterhalt der Kirchengebäude und Dienstwohnungen) und in das Benefizialvermögen (Pfründengut), das als Stellenvermögen den Unterhalt des Klerus sichert.

Universal-Lexikon. 2012.

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